- kostenfreie Kontoführung
- kein Risiko durch Kursschwankungen
- feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit
Sichere Erträge mit dem VR Sparbrief 2.0
Sie möchten Ihr Geld langfristig anlegen? Dann entscheiden Sie sich für einen VR Sparbrief 2.0.
Bei diesem werden Zinssatz und Laufzeit bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie wissen also schon bei Erwerb des Sparbriefs, wann Ihnen die Bank das Geld wieder auszahlen wird und wie hoch die Zinsen ausfallen werden.
Bereits ab einer Einmalanlage in Höhe von 1.000 Euro legen Sie Ihr Erspartes für die Laufzeit von 5, 8 oder 10 Jahren zu einem gebundenen Zinssatz – ohne jedes Risiko an. Sie erhalten jährlich eine garantierte Zinsgutschrift und am Ende der Laufzeit können Sie sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Ihre Vorteile mit unserem VR Sparbrief 2.0
- Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
- Sie können Ihr VR Sparbrief 2.0 - Konto online einsehen.
- Ihr Geld ist durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.*
Hausbankstatus oder Anlagebetrag1 | Zins in % p.a. | Zinsaufschlag2 | |
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Platin oder ab 500.000 EUR | 2,48 - 2,63 | + 50 % |
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Gold oder ab 50.000 EUR | 2,31 - 2,45 | + 40 % |
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Silber oder ab 25.000 EUR | 1,98 - 2,10 | + 20 % |
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Bronze oder ab 10.000 EUR | 1,82 - 1,93 |
+ 10 % |
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Basis oder bis 10.000 EUR | 1,65 - 1,75 |
Eckdaten auf einen Blick:
- 100% Kapitalgarantie
- kostenfreie Kontoführung
- Anlage bereits ab 1.000 Euro möglich
- feste Laufzeit von 5, 8 oder 10 Jahren
- feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit
- kein Risiko durch Kursschwankungen
*Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme schützen sie über den Institutsschutz auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.
1 Konditionsfindung: Abhängig vom Hausbankstatus oder dem Durchschnitthabenvolumen im letzten Monat vor Anpassung bzw. Anlagebetrag bei Neuanlage.
2 Berechnungsgrundlage des Zinsaufschlags ist die Basiskondition.